Statuten

des Samaritervereins Meiringen

Allgemeines und Zweck des Vereins:

Name und Sitz:

Unter dem Namen Samariterverein Meiringen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZBG mit Sitz in Meiringen. Er wurde im Jahr 1894 gegründet.

Zweck: 

1    Der Verein bezweckt die Förderung des Samariterwesens und die Erfüllung humanitärer Aufgaben
      im Sinne des Rotkreuzgedankens.
2    Er anerkennt die Grundsätze des Roten Kreuzes, wie sie in den Statuten der Internationalen
      Bewegung des Roten Kreuzes und des roten Halbmondes von 1986 festgehalten sind.
       Sie lauten:  Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit,     
      Universalität.
3    Der Verein entfaltet die im Leitbild des Schweizerischen Samariterbundes SSB den
      Samaritervereinen zugeordneten Tätigkeiten und kann darüber hinaus alles unternehmen, was
      der Erfüllung des Vereinszweckes dient. Er beschränkt seine Tätigkeit ausser im Fall besonderer 
     Abmachungen oder akuter Notlagen auf sein geographisches Einzugsgebiet.

Regionalverband, KBS und SSB:   

1     Der Verein ist Mitglied des Regionalverbandes Oberland (RVOB), des Kantonalverbandes
       Bernischer Samaritervereine (KBS) und damit Angehöriger von "Samariter Schweiz"
2     Er anerkennt die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der zuständigen Organe des 
       Regionalverbandes, des KBS und von "Samariter Schweiz" 

Hier können Sie die kompletten Statuten des Samaritervereins Meiringen herunterladen:

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